Was wir tun wollen und müssen, um mit der Covid-19 Pandemie effektiv umzugehen
Bei Events von Le Pot
Laut der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg möchten wir als Veranstalter, Dienstleister und Betreiber einer Gaststätte (Imbiss) auf folgende Maßnahmen hinweisen:
Online-Registrierung zum Event
Deine Daten werden gemäß der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg konform dem Datenschutz aufgenommen und für vier Wochen nach dem Event gespeichert. Danach werden die gesammelten Daten vernichtet.
Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
Sofern es dir möglich ist und du gesetzlich davon nicht ausgeschlossen bist, weisen wir dich daraufhin den Mindestabstand einzuhalten.Desinfektionsmittel für deine Hände befinden sich am Eingang.
Die Online-Registrierung erfolgt nach §3 der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg vom 12. Juni 2020:
Besondere Abstands- und Hygieneregeln, Arbeitsschutz
(1) Die gemäß den §§ 4 bis 7, 8 Absatz 2 und den §§ 9 und 10 jeweils Verantwortlichen haben nach Maßgabe der genannten Vorschriften auf der Grundlage eines für ihren jeweiligen Bereich geltenden Hygienekonzepts die Einhaltung der erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln im Einzelfall sicherzustellen, insbesondere
{ … }
5. das Erfassen von Personendaten in einer Anwesenheitsliste gemäß Absatz 2 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung.
{ … }
(2) Personendaten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 sind der Vor- und Familienname und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Betroffenen. Bei der Erfassung dieser Daten ist zu verhindern, dass Betroffene Kenntnis von personenbezogenen Daten anderer Betroffener erhalten. Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aufzubewahren oder zu speichern und auf Verlangen an das zuständige Gesundheitsamt herauszugeben. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsliste zu vernichten oder zu löschen.